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Natur- und Artenschutz

Das Naturschutzgebiet

Was heißt das eigentlich und wie verhalte ich mich darin richtig?

Auf dem Stimberg ist das Naturschutzgebiet Stimberghöhe ausgewiesen. Das Areal umfasst rund zwei Hektar auf der östlichen Hochfläche. Schutzziele sind die Erhaltung geologisch außerordentlich bedeutsamer Quarzitbänke und angrenzender Straußgras-Sandmagerrasen als wertvolle Lebensräume.

Die Quarzitterrassen auf dem Stimberg fallen durch ihre knollig, unregelmäßige Form und die charakteristische Farbgebung auf. Zwischendurch herrscht ein karger Bewuchs aus Moosen und Flechten sowie Gräsern – darunter typische Trockenrasenarten wie Rotes Straußgras  (Agrostis capillaris) oder Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa). Dieses kleinflächige Biotop ist besonders wertvoll unter anderem für Eidechsen und Sandwespen.

Dort, wo die Quarzitformationen im Untergrund verschwinden, ist ausreichend Bodenmaterial vorhanden, sodass Bäume wachsen können. An den Quarzitterrassen ist der Übergang von kleinen, relativ artenarmen und meist lückigen Sandmagerrasen hin zu einem Birken-Eichen-Sukzessionswald zu beobachten. Der Waldbestand ist licht und durch knorrig wachsende Bäume geprägt. Neben Birken und Eichen sind vereinzelt Kiefern zu finden.

Naturschutzgebiete markieren nach Bundesnaturschutzgesetz festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

Ziel des Schutzes ist zumeist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder bestimmter Arten. Ein Gebiet kann aber auch aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder zum Beispiel aus wissenschaftlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.

Doch was bedeutet es eigentlich für Dich, wenn Du Dich in einem Naturschutzgebiet oder ganz in der Nähe bewegst? Wichtig zu wissen ist, dass alles zu vermeiden ist, was eine Störung, Beschädigung oder Gefährdung der geschützten Lebensräume nach sich zieht.

Ich bleibe auf den Wegen.

Ich lasse meinen Hund nicht ohne Leine laufen.

Ich lagere und zelte nicht und mache auch kein Feuer.

Ich pflücke keine Pflanzen.

Ich hinterlasse keine Abfälle.

Ich störe oder fange keine Tiere.

 

Auch auf der gesamten Hochfläche befinden sich geschützte Lebensräume. So sind die Heidebestände und umgebenden Trockenrasen wegen ihrer Artenzusammensetzung als Biotop gesetzlich geschützt.  Bekannte und eher unbekannte Arten sind das Heidekraut (Calluna vulgaris), die Gemeine Hainsimse (Luzula campestris) oder der Gewöhnliche Reiherschnabel (Erodium cicutarium).

© Kreis Recklinghausen
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Aber auch unabhängig von einem gesetzlichen Schutzstatus sind alle offenen und unversiegelten Flächen am Stimberg der Lebensraum von Pflanzen und Tieren.  So nutzt der Feuerfalter den trockenen warmen Boden für die Rast, Grabwespen nutzen den festen Sand zum Bau von Brutröhren und auch Heuschrecken fühlen sich im Sand zwischen den Gräsern wohl…wie unpassend wirkt hier doch ein achtlos weggeworfener Dosenverschluss…

© Kreis Recklinghausen
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Auf dem Stimberg wollen wir gemeinsam mit Dir die Lebensräume von Tieren und Pflanzen bewahren. Deswegen bitten wir Dich, die Natur bei Deinem Besuch hier zu respektieren und zu achten! Denn als Besucher sind wir nur zu Gast in der Natur...

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Quellen

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hg.): Naturschutzgebiet Stimberghöhe (RE-026).
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Dieses Projekt wird von der Bezirksregierung Münster aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW gefördert.

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